Veröffentlicht von CareerBuilder Germany am 04 Juli 2017
Themen: Arbeitsrecht - Kommunikation - Gastbeiträge | Keine Kommentare

Wie ein Arbeitszeugnis professionell Zeugnis gibt

Ein Gastbeitrag der Haufe-Gruppe

Ein Arbeitszeugnis gehört zu den wichtigsten Dokumenten in Bewerbungsverfahren. Es gibt ausführlich Aufschluss über die Tätigkeitsbereiche eines Arbeitnehmers. Es veranschaulicht so, in welchem Kontext sich jemand welche Kompetenzen erschlossen hat. Wie ist ein professionelles Arbeitszeugnis aufgebaut - was sollte es enthalten und was darf in einem solchen Zeugnis nicht enthalten sein?

Was ein Arbeitszeugnis am Arbeitsmarkt aussagt

Vom Abschlusszeugnis bis zum Zertifikat gibt es ganz unterschiedliche Dokumente, mit denen Arbeitnehmer ihre Qualifikationen dokumentieren. Das Arbeitszeugnis ist dabei nach wie vor eine relevante und wichtige Größe. Anhand eines Arbeitszeugnisses lässt sich in Erfahrung bringen, welche konkreten Tätigkeitsbereiche sich jemand in einem beruflichen Feld erschlossen hat und was für Kompetenzen hier in einer praktischen Tätigkeit angeeignet wurden. Auch erfolgreiches Arbeiten im Team und die Soft Skills einer Person können darin zum Ausdruck kommen.

Grundsätze bei der Formulierung eines professionellen Arbeitszeugnisses

Arbeitgeber müssen beim Erstellen eines professionellen Arbeitszeugnisses bestimmte rechtliche Grundsätze beachten. Der wichtigste dabei ist der rechtliche Sinn und Zweck eines Arbeitszeugnisses. Es handelt sich dabei keineswegs um eine Art Schulzeugnis, mit dem eine positive oder negative Notengebung ausgesprochen werden soll. Ein Arbeitszeugnis dokumentiert ausdrücklich die Tätigkeitsbereiche und die Stärken des Arbeitnehmers. In einem Arbeitszeugnis dürfen keine Negativwertungen enthalten sein und auch keine solchen Formulierungen, die sich als offenbare Notengebung oder verkappte Negativwertung lesen lassen. Formulierungen dieser Art können von Arbeitnehmern problemlos angefochten werden. Auch eine Angabe eines genauen Gehalts oder die Ausführung eines Kündigungsgrundes haben in einem Arbeitszeugnis rein gar nichts zu suchen.

Allgemeiner Aufbau des Dokuments

Der Aufbau eines Arbeitszeugnisses gleicht dabei einem bestimmten Schema. Nach der Überschrift folgen zunächst die allgemeinen Stammdaten zum Arbeitnehmer. Im nächsten Absatz folgt die Tätigkeitsbeschreibung im Betrieb und eine Beurteilung. In dieser werden sowohl Leistung wie auch Sozialverhalten des Arbeitnehmers beschrieben. Dieser Absatz ist am ausführlichsten. Anschließend folgt ein kurzer Absatz zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses und abschließend eine Schlussformel mit einem Zukunftswunsch für den Arbeitnehmer. In der heutigen Arbeitswelt ist es nicht unüblich, dass Arbeitnehmer Textvorschläge für die Aufgabenbeschreibung machen und sich mit Arbeitgebern austauschen. Obschon eine die Vergabe einer bestimmten Note über ein Arbeitszeugnis nicht Sinn der Sache ist, haben sich bestimmte Formulierungen zur Unterscheidung von befriedigenden, guten und sehr guten Arbeitszeugnissen eingebürgert. Das Recht von Arbeitnehmern, offensichtliche Negativwertungen aus dem Zeugnis streichen zu lassen, bleibt davon unbenommen.
- Titel und Stammdaten
- Aufgabenbereich der Tätigkeiten im Betrieb
- Leistung und Sozialverhalten
- Abschlussformel und Wünsche für die Zukunft

Fachgerechte Formulierung ohne großen Zeitaufwand

Neben der Möglichkeit, einzelne Textbausteine der Zeugnisse von den Arbeitnehmern selbst schreiben zu lassen, haben Arbeitgeber heute auch noch andere Optionen. So gibt es Fachliteratur und auch Software für diesen Bereich der Unternehmensführung. Mit einem entsprechenden Programm lässt sich ohne großen Zeitaufwand ganz einfach ein professionelles Arbeitszeugnis erfüllen. Entsprechende Dokumente sind rechtlich wasserdicht und aussagekräftig zugleich. Durch den Gebrauch eines entsprechenden Programms wird die beabsichtigte Einordnung der Leistung des Arbeitnehmers fachgerecht getroffen und der Arbeitnehmer in den Stärken beschrieben, die er oder sie auch tatsächlich hat. Gerade auch kleine und mittelständische Unternehmen können von einer solchen Softwarelösung gut profitieren.

 

Mehr Informationen:

https://arbeitszeugnis.haufe.de/

 

Haufe-Gruppe

Im Jahr 1934 gegründet als ein Verlag für Rechtsliteratur, steht die Haufe-Gruppe heute als Unternehmensgruppe für Aus- und Weiterbildungen, digitale Arbeitsplatzlösungen, Computerapplikationen und andere Dienstleistungen. 

Die Haufe-Gruppe beschäftigt rund 1.880 Mitarbeiter in Deutschland, Spanien, Rumänien, der Schweiz, den USA und China.

 

Bildquelle: © Natali_ Mis - Shutterstock.com

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