Veröffentlicht von CareerBuilder Germany am 17 März 2016
Themen: HR-Glossar - Arbeitsrecht - Arbeitsmarkt | Keine Kommentare

HR-Glossary_Z.jpg

Zeitarbeit (auch Leiharbeit oder Arbeitnehmerüberlassung) beschreibt ein Arbeitsverhältnis, in dem Arbeitnehmer („Leiharbeiter“) gegen ein Entgelt und für eine bestimmte Zeit von einem Zeitarbeitsunternehmen („Verleiher“) einem anderen Arbeitgeber („Entleiher“) überlassen wird.

In Deutschland bildet das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) die gesetzliche Grundlage.

Der Leiharbeitnehmer steht in einem Arbeitsverhältnis zum Zeitarbeitsunternehmen – mit allen Rechten und Pflichten. Im Unterschied zu gewöhnlichen Arbeitsverträgen erbringt der Leiharbeiter seine Tätigkeit jedoch beim Entleiher.

Unternehmen greifen beispielsweise gerne bei kurzfristigen personellen oder saisonal bedingten Engpässen auf Leiharbeitnehmer zurück. So können sie die Arbeitskraft der Leiharbeitnehmer nutzen, ohne dass daraus arbeitsrechtliche Ansprüche entstehen – und das Unternehmensrisiko so gering halten.

 

Bildquelle: © Rawpixel, Ptich-ya, Margarita Tkachenko - shutterstock.com

Hinterlassen Sie einen Kommentar