Veröffentlicht von CareerBuilder Germany am 11 Mai 2015
Themen: Arbeitsalltag - HR-Glossar - HR Management & Strategie | Keine Kommentare

HR-Glossary_FFreelancer (freie Mitarbeiter) sind selbstständig Erwerbstätige, die auf Basis eines Dienst- oder Werkvertrages von Unternehmen für verschiedene Tätigkeiten beauftragt werden können. Sie arbeiten unter eigenem Namen sowie auf eigene Rechnung und sind nicht in die Unternehmensorganisation eingegliedert, sodass für sie andere Arbeitsrechtbestimmungen gelten.

Eingesetzt werden freie Mitarbeiter besonders im künstlerischen und kulturellen Bereich, genauso aber auch in der IT-, Coaching- und Consulting-Branche. Gerade für Marketingagenturen lohnt sich der Einsatz freiberuflicher Übersetzer oder Redakteure. Genauso sind Unternehmensberater häufig freiberuflich tätig. Freelancer sind nicht weisungsgebunden und genießen so eine gewisse Unabhängigkeit. Sie können beispielsweise ihre Arbeitszeit und den Arbeitsort frei wählen und so auch ideal von zu Hause aus arbeiten. Von dem für die Dienste vereinbarten Entgelt (Honorar oder Gage), das stundenweise oder pauschal für einen Auftrag ausgezahlt werden kann, muss der Freelancer seine gesamten Betriebsausgaben (Büroausstattung, Versicherungen, Altersversorgung, …) selbst tragen. Freelancer müssen so mit dem Risiko leben, kein festes Einkommen vorweisen zu können. Darüber hinaus haben sie weder einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub noch auf eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Aus Sicht der Unternehmen ist der Einsatz von Freelancern besonders dann sinnvoll, wenn hohe Fixkosten für festangestellte Arbeitnehmer vermieden werden sollen. Freelancer können flexibel eingesetzt und auf Wunsch z.B. nur für ein spezielles Projekt beauftragt werden und so mitunter „frischen Wind“ in das Unternehmen bringen. Für langfristige Alltagsaufgaben eignen sie sich aus Kostengründen jedoch weniger und auch die möglicherweise mangelnde Identifikation mit dem Unternehmen könnte sich als Nachteil für den Auftraggeber erweisen.

 

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