Wie aussagekräftig ist eine Bewerbung heutzutage eigentlich noch? Bewerber sind gezwungen, sich bestmöglich zu präsentieren. Aus der Einarbeitung von zwei Azubis wird dann schnell die Leitung eines mehrköpfigen Teams. Wann aber spricht man von Betrug und wie lässt sich dieser aufdecken?
Experten schätzen, dass circa jede dritte Bewerbung nicht wahrheitsgemäß verfasst wurde. Laut einer Leserbefragung des Magazins ManagerSeminare werden Bewerber häufig dann kreativ, wenn es darum geht, Arbeitslosigkeit oder Lücken im Lebenslauf zu kaschieren, Sprachkenntnisse aufzumotzen, Entlassungsgründe zu verschleiern oder bisherige Aufgabenfelder aufzubauschen.
Doch was gilt als legitime Kosmetik und was als handfester Bewerbungsbetrug? Ist zum Beispiel das Weglassen von bestimmten, für den Bewerber nachteiligen Informationen eine Lüge oder nur der „ökonomische Umgang mit der Wahrheit“, wie Lügenforscherin Annette Schmidt es ausdrückt?
Wie viel Werbung in eigener Sache ist erlaubt?
Fakt ist, das Unrechtsbewusstsein ist bei vielen Bewerbern gering, wenn sie ihre Unterlagen optimieren. In gewissem Maße ist das durchaus nachvollziehbar. Zudem bleibt ihnen bei vielen Stellenanzeigen gar keine andere Wahl, als ihre Bewerbung entsprechend anzupassen, um nicht sofort durch das Raster zu fallen. Je größer der Bewerbermarkt umso höher die Erwartungen des Unternehmens an die Kandidaten: etwa der 30jährige Controller mit mindestens zehn Jahren Berufserfahrung - wenn möglich in leitender Position – und exzellenten Sprachkenntnissen in Russisch und Mandarin. Und wenn es nun einmal per se keine Lücken im Lebenslauf geben darf, dann dürfen eben auch keine darinstehen.
Bewerbungsexperten raten zur Kosmetik
Unzählige Bewerbungsratgeber, Coaches und Experten ermutigen zu kreativen Auslegungen der einzelnen Stationen im Werdegang und geben entsprechend Hilfestellung. Kann man es Bewerbern verübeln, diese in Anspruch zu nehmen, wenn doch am Ende der Ehrliche der Dumme ist, der ohne Job dasteht? Zwölf Monate Arbeitslosigkeit sehen eben nun mal nicht gut aus im Lebenslauf. „Kompetenzerweiterung als freiberuflicher Business-Coach“ klingt da doch gleich viel eindrucksvoller. Selbst in Bewerbungsgesprächen sind die Kandidaten gezwungen zu lügen: Dass das egozentrische und beleidigende Verhalten des Ex-Chefs der eigentliche Kündigungsgrund war, darf man schließlich nicht sagen. Denn das ließe auf mangelnde Loyalität schließen.
Fälschung von Zeugnissen ist eine Straftat
Für Personaler bringt es in erster Linie einen erheblichen Mehraufwand mit sich, um hinter den optimierten Bewerbungen die ungeschminkten Talente zu entdecken. Sie brauchen gute Menschenkenntnis, müssen recherchieren, Referenzen einholen und im persönlichen Gespräch geschickt nachfragen. Richtig kritisch wird es jedoch, wenn es um die Fälschung von Abschlüssen und Zeugnissen geht. Obwohl dies ganz klar eine Straftat darstellt, die auch im Nachhinein eine sofortige Kündigung rechtfertigt, schrecken immer weniger Bewerber davor zurück.
Wie Sie Betrüger entlarven
In den USA ist mittlerweile ein großes Misstrauen gegenüber Bewerbern gewachsen. Eine genaue Untersuchung jedes Kandidaten, der sogenannte „Background-Check“, gehört längst zur gängigen Bewerbungsprozedur. Auch in Deutschland wenden sich immer mehr Unternehmen an spezialisierte Detekteien, die Bewerber erst einmal genau unter die Lupe nehmen. Meist dann, wenn in der Bewerbung Unstimmigkeiten auftauchen. Personalverantwortliche können Bewerbungsbetrügern aber auch selbst auf die Schliche kommen, wenn sie folgende Maßnahmen ergreifen:
- Lebenslauf und Zeugnisse genau überprüfen: Sind alle Daten einheitlich (Monat, Jahr) angegeben? Wurde das Zeugnis in der neuen deutschen Rechtschreibung verfasst, obwohl das Ausstellungsdatum weiter zurück liegt? Das gleiche gilt für die Postleitzahl in der Firmenadresse: Wenn das Zeugnis vor 1993 ausgestellt wurde, muss diese vierstellig sein. Wurden die Zeugnisse auf Papier mit gleichem Wasserzeichen gedruckt? Wurden gleiche, charakteristische Formulierungen verwendet? Das Ausstellungsdatum sollte kein Samstag oder Sonntag sein. Bitten Sie den Bewerber darum, die Originale der Zeugnisse zum Vorstellungsgespräch mitzubringen.
- Internetrecherche: Angaben über Hochschulabschlüsse können Sie über die Webseiten der Schulen und Universitäten überprüfen. Häufig werden dort die Absolventenlisten der einzelnen Jahrgänge veröffentlicht. Firmenlogos und Ansprechpartner in Arbeitszeugnissen lassen sich leicht im Internet auf den entsprechenden Homepages vergleichen. Auch in sozialen Netzwerken kann man Einiges über den Bewerber in Erfahrung bringen. Aber Vorsicht: Professionelle Betrüger nutzen das Internet gezielt, um auf eigenen Profilen die Falschangaben in ihren Bewerbungen vermeintlich zu verifizieren.
- Referenzen einholen: Erkundigen Sie sich bei vorherigen Arbeitgebern über den Bewerber und seine Arbeitsleistung. Stellen Sie dafür möglichst auch Kontakt zu Vorgesetzten her, die der Bewerber nicht als Referenz angegeben hat. Allerdings müssen Sie auch hier davon ausgehen, dass Arbeitgeber eher selten Negatives über ehemalige Mitarbeiter preisgeben.
- Persönliches Gespräch: Im Vorstellungsgespräch können Sie den Bewerber gezielt auf Punkte ansprechen, die Ihnen in der Bewerbung aufgefallen sind. Antwortet der Kandidat mit deutlicher Verzögerung? Fragen Sie nach Nebensächlichkeiten – zum Beispiel nach lokalen Gegebenheiten von Orten, in denen er oder sie sich laut Lebenslauf länger aufgehalten hat. Gehen Sie aber davon aus, dass sich geschickte Betrüger bereits eine umfassende Geschichte zurechtgelegt haben.
- „Background Check“: Wenn Sie einen professionellen „Background Check“ über den Bewerber in Auftrag geben, sollten Sie diesen im Vorfeld darüber informieren und wenn möglich sein schriftliches Einverständnis einholen. Viele Betrüger ziehen daraufhin ihre Bewerbung von selbst zurück.
Quellen: www.zeit.de, www.sicherheitsmelder.de, www.business-wissen.de, www.managerseminare.de
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