Veröffentlicht von CareerBuilder Germany am 23 Oktober 2012
Themen: Arbeitsalltag - Mitarbeiterführung - Studien | Keine Kommentare

Arbeitnehmern ist Gesundheit wichtiger als ein Firmenwagen

46 Prozent der Deutschen ist der Gesundheitsschutz vom Arbeitgeber wichtiger als ein Firmenwagen. Das belegt eine aktuelle Studie der Süddeutschen Krankenversicherung. Aber nur vier von zehn Arbeitnehmern wurde bislang eine betriebliche Krankenversicherung angeboten. Dabei profitieren auch Arbeitgeber von diesen Zusatzleistungen.

Wer hätte das gedacht: Der Firmenwagen – liebstes Statussymbol deutscher Arbeitnehmer – verliert seinen Glanz. Dabei kommt die „Konkurrenz“ im Rennen um die Mitarbeitermotivation auf den ersten Blick weit weniger schnittig daher. Ein betrieblicher Gesundheitsschutz ist mittlerweile für knapp jeden zweiten Arbeitnehmer in Deutschland wichtiger als ein vom Arbeitgeber finanzierter Firmenwagen. Zwei Drittel halten zudem eine solche Versorgungsleistung für bedeutender als ein Smartphone. Das zeigen Ergebnisse einer aktuellen Umfrage der Süddeutschen Krankenversicherung (SDK), bei der eintausend Arbeitnehmer in Deutschland befragt wurden.

Der Chef zahlt den Zahnzusatz

Immer mehr Menschen stellen den Wert der eigenen Gesundheit über materielle Annehmlichkeiten. Nicht zuletzt weil die lückenhafte Versorgung durch die gesetzlichen Krankenkassen zum einen und die kaum erschwinglichen Beiträge der Privaten zum anderen ein gesundheitliches Rund-um-sorglos-Paket zum Luxusgut machen. Sich vom Arbeitgeber die Zahnzusatzversicherung, Sehhilfen oder Krankenhaustagegeld zahlen zu lassen, wird für viele Arbeitnehmer immer attraktiver – zumal etliche Versicherer bei einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) auch Familienmitglieder mit in den Schutz aufnehmen.

Soziales Engagement und Steuerersparnis

Und auch dem Arbeitgeber winken Vorteile: Bereits im Frühjahr 2011 hat der Bundesfinanzhof ein klares Urteil gesprochen: Ausgaben für einen betrieblichen Gesundheitsschutz in Höhe von 44 Euro pro Mitarbeiter und Monat sind steuer- und sozialabgabenfrei. Das Unternehmen kann die Versicherungsbeiträge für die Mitarbeiter als Betriebsausgaben geltend machen. Darüber hinaus lassen sich mit dem Angebot einer betrieblichen Krankenversicherung Mitarbeiter binden und motivieren. Das Unternehmen zeigt soziale Verantwortung, was sich natürlich auch auf das Image als Arbeitgeber auszahlt. Und nicht zuletzt investiert der Chef in eine gesunde Belegschaft mit weniger krankheitsbedingten Ausfällen. Angebote zur betrieblichen Krankenversicherung gibt es übrigens nicht nur für Großunternehmen, sondern längst auch für kleinere Betriebe ab fünf Mitarbeitern. Eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten erlaubt es den Firmen, maßgeschneiderte Angebote für ihre Belegschaft zusammenzustellen.

Günstigere Beiträge durch Gruppenversicherung

Bei den Arbeitnehmern stoßen solche Angebote auf großes Interesse. Der Umfrage zu Folge wünschen sich sieben von zehn Befragten einen zusätzlichen Gesundheitsschutz durch ihren Arbeitgeber, weil sie die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr für ausreichend halten. Darüber hinaus profitieren sie natürlich von günstigeren Beiträgen, weil in einer betrieblichen Krankenversicherung eine ganze Gruppe und nicht die Einzelperson abgesichert wird. In der Studie zeigte der Vergleich mit anderen Leistungen des Arbeitgebers, welchen Stellenwert ein solch zusätzlicher Gesundheitsschutz bei Arbeitnehmern inzwischen hat: 46 Prozent der Befragten halten eine betriebliche Krankenversicherung für wichtiger als Zuschüsse für die Kinderbetreuung und jeder dritte zieht diese Leistung dem Weihnachtsgeld vor. Trotzdem haben nur vier von zehn Beschäftigten in ihrem Berufsleben schon einmal ein entsprechendes Angebot von Ihrem Arbeitgeber erhalten. Dabei sind drei von vier Beschäftigten der Überzeugung, dass eine betriebliche Krankenversicherung die Zufriedenheit der Mitarbeiter steigert.

Erholungsbeihilfe: Ein Bonus der allen gut tut

Es gibt für Arbeitgeber aber noch weitere Möglichkeiten, gleichermaßen Gesundheit und Motivation ihrer Mitarbeiter zu fördern. Mit der sogenannten Erholungsbeihilfe kann der Arbeitgeber einem oder mehreren Mitarbeitern einmal jährlich zusätzlich zu Lohn oder Gehalt einen Zuschuss zur Erholung in Höhe von bis zu 156 Euro gewähren. Dazu kommen 104 Euro für dessen Partner und für jedes Kind noch einmal 52 Euro. Diese Beihilfe ist von den Sozialabgaben befreit. Der Arbeitgeber muss allerdings eine pauschale Lohnsteuer in Höhe von 25 Prozent sowie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zahlen. Trotzdem bringt die Erholungsbeihilfe beiden Parteien Vorteile: Der Arbeitnehmer bekommt die Beihilfe ohne jeden Abzug ausbezahlt und hat somit mehr Netto. Der Arbeitgeber wiederum muss weniger Steuern entrichten, da er diese Erholungsbeihilfe geltend machen kann. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, das Urlaubsgeld, auf das der Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch hat, in eine begünstigte Beihilfe umzuwandeln. Beide Seiten profitieren dann von der Sozialversicherungsfreiheit.

Wichtig ist, dass die Erholungsbeihilfe in ziemlich engem zeitlichen Zusammenhang mit der Erholung an sich stehen muss. Drei Monaten vor oder auch nach der Gewährung der Beihilfe sollte der Arbeitnehmer die Erholungsreise antreten. Wenn der Arbeitnehmer sich zuhause erholen möchte, ist das auch machbar, aber er muss dann anhand von Belegen nachweisen, dass das Geld für Erholungszwecke genutzt wurde.

Schutzimpfungen, Yoga und Massagen für Mitarbeiter

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern auch gesundheitsfördernde Maßnahmen, zum Beispiel zur Vorbeugung oder Reduzierung arbeitsbedingter Belastung des Bewegungsapparates, bei erhöhtem Suchtmittelkonsum oder zur Bewältigung psychosozialer Belastung anbieten. Externe Kurse, aber auch Vorsorgeuntersuchungen, Massagen oder Schutzimpfungen können im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung mit maximal 500 Euro pro Jahr bezuschusst werden. Zuschüsse zu Beiträgen für Sportvereine oder Fitnessstudios sind allerdings nicht steuerbefreit

 

Quellen: personalerinfo.de, sdk.de, wuv.de, nettolohn.de

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