Defizite in der Personalführung sowie Unklarheiten über Aufgaben, Rechte und Pflichten sind meist die Ursachen für die Unzufriedenheit der Mitarbeiter. Beschäftigte im Einzelhandel arbeiten zudem unter erschwerten Bedingungen: Teilzeit- und geringfügige Beschäftigung spielen hier eine hervorgehobene Rolle, Samstagsarbeit ist an der Tagesordnung. Im Einzelhandel erwerbstätig sind überwiegend Frauen mit Kindern; die Vereinbarkeit von Job und Familie stellt sie vor große Herausforderungen. Auch machen sie sich häufiger Sorgen um ihren Arbeitsplatz als Arbeitnehmer in anderen Branchen. In einer Branchenanalyse des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IWK) stellten die Experten fest, dass Erwerbstätige im Einzelhandel in unterdurchschnittlichem Maß mit ihrer Arbeit zufrieden sind, nicht zuletzt auch aufgrund der geringen Einkommen.
Doch auch der Handel hat erkannt, dass Personal ein Erfolgs- und kein Kostenfaktor ist. Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung lassen sich mitunter kurzfristig umsetzen, denn neben regelmäßigem Führungskräftetraining, einer langfristig motivierenden Arbeitsplatzgestaltung und individueller Förderung auch von Teilzeitkräften, können Einzelhändler auch mit kleinen steuerfreien Extras ihre Wertschätzung zum Ausdruck bringen und Mitarbeiter so zusätzlich motivieren. Steuerberater Andreas Reichert gibt Arbeitgebern auf dem Blog felix1.de einige Beispiele:
Angestellten, deren Kinder noch nicht schulpflichtig sind, können Sie einen Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten zahlen oder sämtliche Betreuungskosten übernehmen, die für den Kindergarten, die Kita oder die Tagesmutter anfallen. Diese Leistung ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Eltern werden es Ihnen danken, denn für eine gute und verlässliche Ganztagsbetreuung kommen pro Monat oft mehrere hundert Euro zusammen.
Gerade im Einzelhandel ist das ein schönes Extra für die Mitarbeiter: Waren, die das Unternehmen selbst herstellt oder anbietet, dürfen Sie Ihren Arbeitnehmern verbilligt verkaufen oder sogar kostenlos überlassen. Als steuerliches Bonbon sind diese nach Abzug eines Abschlags von 4% errechneten Personalrabatte jährlich bis zu 1.080 Euro steuerfrei.
Sorgen Sie in Ihrem eigenen Interesse dafür, dass Ihre Mitarbeiter gesund sind und bleiben. Als Anreiz gewährt der Gesetzgeber einen steuerlichen Freibetrag von 500 Euro. Dieser gilt pro Arbeitnehmer und Jahr und für Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der betrieblichen Gesundheitsförderung. Dazu gehören zum Beispiel Raucherentwöhnungen, Rückenschule, Yoga- und Entspannungskurse, Ernährungsberatung und noch vieles mehr, jedoch keine Mitgliedschaften im Fitnessstudio.
Man sollte Feste feiern, wie sie fallen. Also belohnen Sie Ihre Arbeitnehmer doch demnächst mit einer Betriebsveranstaltung, zum Beispiel mit einer Weihnachtsfeier oder einem gemeinsamen Kochkurs mit Weinprobe. Hier sind pro Arbeitnehmer 110 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei – und das sogar zweimal im Jahr.
Als Arbeitgeber haben Sie die Möglichkeit, ihre Mitarbeiter mit zusätzlichen Sachbezügen zu unterstützen, ohne dass dabei für den Arbeitnehmer eine steuerliche Belastung anfällt. Dafür räumt der Gesetzgeber eine Freigrenze für Sachbezüge von 44 Euro pro Monat und Mitarbeiter ein. Über Tankgutscheine, Geschenkgutscheine, Guthabenkarten, Jobtickets, Kino- oder Theaterkarten oder auch ein Lotto-Los oder andere Sachgeschenke freuen sich Mitarbeiter ganz bestimmt. Allerdings muss bei Sachbezügen einiges beachtet werden:
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Quellen:
http://www.lebensmittelzeitung.net/handel/Arbeitsklima-Im-Handel-66432