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HR-Glossar: Emotionale Intelligenz

Geschrieben von CareerBuilder Germany | 17 November 2015

Unter Emotionaler Intelligenz versteht man die Fähigkeit, eigene Emotionen und die anderer Menschen wahrzunehmen, auszudrücken, zu verstehen und sinnvoll zu handhaben.

Nicht allein das Vorhandensein von Gefühlen, Emotionen, Stimmungen und Affekten, sondern der bewusste Umgang mit ihnen macht eine hohe emotionale Intelligenz aus. Hierzu zählen Eigenschaften wie Vertrauenswürdigkeit, Innovationsfreude, Motivationsfähigkeit und die Fähigkeit, Gefühle und Bedürfnisse anderer wahrzunehmen. Vor allem im Personalbereich sind Persönlichkeitseigenschaften, die den Umgang mit eigenen und fremden Gefühlen betreffen, wichtige Wunschkriterien und werden verstärkt in Anforderungsprofilen nachgefragt.

Durch die Veröffentlichungen des Journalisten Daniel Goleman ist Emotionale Intelligenz zu einem Standardbegriff geworden, dem große Bedeutung beigemessen wird, der aber auch oft kontrovers diskutiert wird. Nach Golemann setzt sich emotionale Intelligenz aus den fünf Fähigkeiten Selbstbewusstheit, Selbstmotivation, Selbststeuerung, Empathie und Soziale Kompetenz zusammen. Diese Fähigkeiten bauen aufeinander auf und können in jedem Alter erlernt und ausgebaut werden. In die Bewertung von Bewerbungen sollten ihm zufolge individuelles Fachwissen und allgemeine Intelligenz zu je 25 Prozent einfließen, emotionale Intelligenz hingegen zu 50 Prozent.

Gerade für Führungskräfte ist eine hohe emotionale Intelligenz eine wichtige Voraussetzung, denn sie hilft ihnen unterschiedliche Talente und Persönlichkeiten so zu koordinieren und zu fördern, dass der Erfolg des Unternehmens auf allen Ebenen gewährleistet ist. Generell kann man sagen: Je höher die Führungsposition, umso stärker sind fachübergreifende Kompetenzen gefordert.

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