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Basics für Personaler: Die fünf Ws der Stellenanzeige

Geschrieben von CareerBuilder Germany | 24 Juli 2018

Wie heißt es so schön? Erst die Pflicht, dann die Kür. Bevor Sie also Ihrer Kreativität freien Lauf lassen, um sicherzustellen, dass sich die nächste Stellenanzeige mit Sicherheit positiv von der Konkurrenz abhebt, sollte der Pflicht genüge getan sein. Das heißt im Klartext: Gehen alle für den Bewerber relevanten Informationen aus dem Anzeigentext hervor? Ein erprobter Leitfaden für die Strukturierung oder später das inhaltliche Überprüfen einer Stellenanzeige ist die Fünf-W-Regel. Wer, wie, was, wo, warum? Keineswegs. Anders als beim Schulaufsatz geht es hierbei nicht um das Abarbeiten deutscher Fragewörter, sondern konkret um Ihre Positionierung als Arbeitgeber. Kreativität ist dabei aber keineswegs verboten.

Durch die Fünf-W-Regel gliedern Sie Ihre Anzeige in fünf Abschnitte, die – jeder für sich –möglichst präzise Auskunft zu den folgenden Themen geben:

  • Wir sind… (Selbstdarstellung)
  • Wir suchen… (Stellenbeschreibung)
  • Wir erwarten… (Anforderungsprofil)
  • Wir bieten… (Leistungen des Unternehmens)
  • Wir bitten um… (Bewerbungsmodalitäten)

„Wir sind…“ – Machen Sie Werbung für Ihr Unternehmen.

Bitte sehr, die Bühne gehört Ihnen. Im ersten Absatz der Anzeige stellen Sie Ihr Unternehmen dem Bewerber vor. Natürlich sind dabei der Standort, die Zahl der Mitarbeiter und das Geschäftsfeld, in dem Sie tätig sind, wichtig. Sie können aber auch auf Ihre Unternehmenskultur eingehen. Heben Sie hervor, was Sie als Arbeitgeber attraktiv macht. Wecken Sie das Interesse des Kandidaten, indem Sie nicht zu nüchtern und faktenorientiert formulieren.

„Wir suchen…“ – Reden Sie Klartext.

Nachdem Sie das Interesse des Kandidaten für Ihr Unternehmen geweckt haben, beschreiben Sie nun die vakante Stelle. Und das am besten so, dass der Bewerber für sich entscheiden kann, ob diese Arbeit reizvoll für ihn ist. Umreißen Sie möglichst konkret die wichtigsten Tätigkeiten, die ihn erwarten. Nennen Sie zentrale Aufgaben und Verantwortungsbereiche und konkretisieren Sie, wo die Stelle in der Unternehmenshierarchie verankert ist, um deutlich zu machen, mit welchen Vollmachten und Befugnissen der künftige Stelleninhaber ausgestattet ist. Ob es sich um eine Voll- oder eine Teilzeitstelle, ein befristetes oder ein unbefristetes Arbeitsverhältnis handelt, muss für den Bewerber ebenfalls ersichtlich sein.

Wir erwarten… - Konzentrieren Sie sich auf die Must-Haves.

Man kann nicht alles haben. Viele Unternehmen machen im Anforderungsprofil den Fehler, die eierlegende Wollmilchsau zu suchen. Sind die Bedingungen, die Sie stellen, jedoch zu hoch, verschrecken Sie möglicher Weise gute Talente. Deshalb sollten Sie im Vorfeld unbedingt analysieren, welche Anforderungen der künftige Stelleninhaber unbedingt erfüllen muss und bei welchen Kriterien Abstriche gemacht werden können. Konzentrieren Sie sich auf die Must-Haves: Ausbildung bzw. Studium, Berufserfahrung, Branchenkenntnisse, soziale Fähigkeiten, IT- und Fremdsprachenkenntnisse – formulieren Sie Ihre Anforderungen so konkret wie möglich.

Wichtig: Verwenden Sie bitte keine Phrasen und Substantivierungen. Damit kann der Bewerber nichts anfangen und bekommt womöglich ein ganz falsches Bild von seinem potentiellen Arbeitsplatz. Die so häufig geforderten Eigenschaften Belastbarkeit, Flexibilität und Organisationstalent können auch als Überstunden, Wochenendarbeit und mangelnde Strukturen interpretiert werden.  Schreiben Sie stattdessen, dass der Mitarbeiter einen Blick für neue Lösungsansätze haben sollte, oder auch in brenzligen Situationen einen kühlen Kopf bewahren kann. So weiß der Bewerber genau, was von ihm erwartet wird.

„Wir bieten …“ – Sie müssen wissen, was Bewerber wünschen

Hier dürfen Sie gern den Joker ziehen, um auch den letzten Zweifel des Kandidaten auszuräumen. Natürlich haben Sie als Unternehmen jede Menge zu bieten – angefangen vom attraktiven Gehalt bis hin zur Firmenkantine. Allerdings sollten Sie Ihre Zielgruppe gut genug kennen, um zu wissen, womit Sie wirklich Eindruck machen. Bieten Sie zum Beispiel eine Kindertagesstätte oder flexibles Arbeiten auch aus dem Home-Office? Unterstützen Sie die Karrieren Ihrer Mitarbeiter durch ein innovatives Weiterbildungskonzept? Bieten Sie ein internationales Arbeitsumfeld mit flachen Hierarchien? In diesem Absatz wecken Sie tatsächlich den Wunsch des Bewerbers, für Ihr Unternehmen zu arbeiten.

„Wir bitten…“ – Bieten Sie sich als Gesprächspartner an.

Der Kandidat ist begeistert und will sofort die Bewerbung auf den Weg bringen. Bravo, bis hierher haben Sie alles richtig gemacht. Doch an dieser Stelle verpassen viele Unternehmen dem entflammten Interessenten einen Dämpfer, weil sie schlichtweg Freude und Höflichkeit vermissen lassen und sich zudem nicht als Gesprächspartner anbieten. Neben verständlichen Anweisungen in welchem Umfang, Format, bis wann und an wen die Bewerbung geschickt werden soll, ist hier vor allem die Kontaktperson (mit Durchwahl und E-Mail-Adresse) wichtig, die für Rückfragen (gern!) zur Verfügung steht.

„Bitte senden Sie Ihre kompletten Bewerbungsunterlagen bis zum 30. April an unsere Personalabteilung.“ Speisen Sie den Bewerber nicht mit einer lieblosen Floskel ab. „Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung“ oder „Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewerbung“ klingt doch viel sympathischer.

 

Quelle: http://www.business-wissen.de/artikel/personalsuche-stellenanzeige-richtig-formulieren/

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